Mediation bedeutet Vermittlung. Es ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem ich als der Mediator, als der unabhängige „allparteiliche“ Dritte die Konfliktparteien in ihrem Konfliktlösungsprozess begleite. Die Konfliktparteien versuchen dabei, zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.
Das Ziel der Mediation ist die einvernehmliche, außergerichtliche Lösung eines Konfliktes. Im Unterschied zu einem Gerichtsverfahren bei dem es immer ein oder zwei Verlierer gibt, sollen und können im Rahmen einer Mediation beide Konfliktparteien gewinnen, also ein Win-Win-Ergebnis erzielen. Die Abschlussvereinbarung kann und wird bei Bedarf verbindlich und als AnwaltMediator justiziabel formuliert.
Anwendungsfelder sind bspw.:
Wirtschaftsmediation
- inner- und zwischenbetriebliche Angelegenheiten
- Unternehmensübergabe insbesondere bei familiären und erbrechtlichen Streitigkeiten.
Mieter-Vermieter-Mediation
Nachbarschaftsmediation