Arbeitsrecht

Wir bieten Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht u.a. bei: 

  • Hilfe bei Kündigungen 
  • Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses
  • Aufhebungsvertrag (Prüfung, Gestaltung und Verhandlung)
  • Abmahnung
  • Versetzung / Umsetzung
  • Vergütung – Streit um Lohn- und Gehaltszahlung, Entgeltfortzahlung; Eingruppierungsstreitigkeiten, Leistungsprämie, Gratifikationen (wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Coronaprämie usw.), Insolvenz des Arbeitgebers
  • Zeugnis (Prüfung und Berichtigung)
  • Urlaubsanspruch, Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung
  • Mobbing und Diskriminierung (AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)
  • Arbeitsverhältnis bei Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit, Schwerbehinderung
  • BEM – betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Haftung im Arbeitsverhältnis
  • Teilzeit
Arbeitsrecht

Sozialrecht

Im Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht beraten und vertreten wir Mandanten gegenüber Behörden zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche u.a. bei

• Schwerbehindertenrecht (GdB, Merkzeichen)

• Rentenrecht / Erwerbsminderungsrente (Berufsunfähigkeitsrente)

• Krankenversicherung (Beiträge, Krankengeld usw.)

• Pflegeversicherung (Einstufung Pflegestufe I, II oder III)

• Arbeitslosengeld (Sperrzeit), Gründungszuschuss

• Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)

• Gesetzliche Unfallversicherung (Berufskrankheit, Verletztenrente, Arbeitsunfall)

• Bürgergeld

außergerichtlich und gerichtlich vor allen Sozialgerichten sowie in Verwaltungs-, Antrags- und Widerspruchsverfahren.

Sozialrecht

Mediation

Mediation bedeutet Vermittlung. Es ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem ich als der Mediator, als der unabhängige „allparteiliche“ Dritte die Konfliktparteien in ihrem Konfliktlösungsprozess begleite. Die Konfliktparteien versuchen dabei, zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.

Das Ziel der Mediation ist die einvernehmliche, außergerichtliche Lösung eines Konfliktes. Im Unterschied zu einem Gerichtsverfahren bei dem es immer ein oder zwei Verlierer gibt, sollen und können im Rahmen einer Mediation beide Konfliktparteien gewinnen, also ein Win-Win-Ergebnis erzielen. Die Abschlussvereinbarung kann und wird bei Bedarf verbindlich und als AnwaltMediator justiziabel formuliert.

Anwendungsfelder sind bspw.:

Wirtschaftsmediation

  • inner- und zwischenbetriebliche Angelegenheiten
  • Unternehmensübergabe insbesondere bei familiären und erbrechtlichen Streitigkeiten.

Mieter-Vermieter-Mediation

Nachbarschaftsmediation

Mediation

Betreuung/Bevollmächtigung

Entgeltlichen Geschäftsbesorgung können bspw. die folgenden Aufgabenkreise vertraglich geregelt werden:

  • Vermögensangelegenheiten
  • Gesundheitssorge
  • Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern